Kehrung von Kaminen und Feuerstätten

Ein regelmäßig gewarteter Rauchfang ist die Grundlage für ein sicheres Zuhause. Als erfahrene Experten sorgen wir für den einwandfreien Zustand Ihrer Feuerstätten und schützen Sie damit vor den Gefahren von Bränden und giftigen Rauchgasen.

Bild: Rauchfangkehrer kehrt Kamin

Die nächsten Kehrtermine

Start- und Enddatum
Ort
Postleitzahl
30.06.2025 bis 04.07.2025
Lassee
2291
07.07.2025 bis 09.07.2025
Lassee
2291
10.07.2025 bis 10.07.2025
Groißenbrunn
2294
11.07.2025 bis 11.07.2025
Markthof
2294
14.07.2025 bis 17.07.2025
Engelhartstetten
2292
18.07.2025 bis 18.07.2025
Engelhartstetten & Loimersdorf
2292
21.07.2025 bis 22.07.2025
Loimersdorf
2292
23.07.2025 bis 23.07.2025
Stopfenreuth
2292
24.07.2025 bis 24.07.2025
Witzelsdorf
2305
25.07.2025 bis 25.07.2025
Untersiebenbrunn
2284
28.07.2025 bis 30.07.2025
Untersiebenbrunn
2284
01.08.2025 bis 01.08.2025
Untersiebenbrunn
2284
25.08.2025 bis 28.08.2025
Untersiebenbrunn
2284
29.08.2025 bis 29.08.2025
Schönfeld & Marchegg Stadt
2291 & 2294
01.09.2025 bis 02.09.2025
Schönfeld
2291
03.09.2025 bis 03.09.2025
Schönfeld & Lassee
2291 & 2291
04.09.2025 bis 05.09.2025
Lassee
2291
08.09.2025 bis 12.09.2025
Lassee
2291
15.09.2025 bis 16.09.2025
Breitensee
2294
17.09.2025 bis 17.09.2025
Breitensee & Lassee
2294 & 2291
18.09.2025 bis 18.09.2025
Breitensee & Marchegg Stadt & Bahnhof
2294
19.09.2025 bis 19.09.2025
Baumgarten an der March
2295
22.09.2025 bis 22.09.2025
Marchegg Stadt & Baumgarten
2294 & 2295
23.09.2025 bis 26.09.2025
Marchegg Stadt
2294
29.09.2025 bis 03.10.2025
Marchegg Stadt & Bahnhof
2294
06.10.2025 bis 07.10.2025
Marchegg Stadt & Bahnhof
2294
08.10.2025 bis 08.10.2025
Schlosshof
2294
09.10.2025 bis 09.10.2025
Groißenbrunn
2294
10.10.2025 bis 10.10.2025
Groißenbrunn & Markthof
2294
10.10.2025 bis 10.10.2025
Markthof
2294
14.10.2025 bis 16.10.2025
Engelhartstetten
2292
17.10.2025 bis 17.10.2025
Loimersdorf & Engelhartstetten
2292
20.10.2025 bis 22.10.2025
Loimersdorf
2292
23.10.2025 bis 24.10.2025
Stopfenreuth
2292
27.10.2025 bis 27.10.2025
Witzelsdorf
2305
28.10.2025 bis 28.10.2025
Schönfeld & Untersiebenbrunn
2291 & 2284
29.10.2025 bis 31.10.2025
Untersiebenbrunn
2284
03.11.2025 bis 03.11.2025
Untersiebenbrunn
2284
04.11.2025 bis 04.11.2025
Schönfeld
2291
05.11.2025 bis 05.11.2025
Schönfeld & Marchegg Stadt
2291 & 2294
06.11.2025 bis 07.11.2025
Lassee
2291
10.11.2025 bis 14.11.2025
Lassee
2291
17.11.2025 bis 20.11.2025
Breitensee
2294
21.11.2025 bis 21.11.2025
Baumgarten an der March
2295
24.11.2025 bis 27.11.2025
Marchegg Stadt
2294
28.11.2025 bis 28.11.2025
Marchegg Stadt & Bahnhof
2294
01.12.2025 bis 03.12.2025
Marchegg Stadt & Bahnhof
2294

Wie funktioniert es?

Bei einer professionellen Kehrungwird der gesamte Schornsteinzug gereinigt, Ruß und Ablagerungen werden entfernt. Alle 5 oder 10 Jahre überprüfen wir die Dichtheit des Systems, kontrollieren alle Anschlüsse und testen die Zugverhältnisse. Das Intervall ist von Ihrer Anlage abhängig. So bleibt Ihre Feuerstätte langfristig sicher.

Kaminreinigung

Vorteile einer pünktlichen Kehrung

Hier sind die 6 wichtigsten Vorteile einer professionellen und zeitgerechten Kehrung Ihrer Feuerstätte und Abgasanlagen.

  • Brandschutz & Sicherheit

  • Rechtliche Absicherung

  • Umweltschutz & Emissionen

  • Langlebigkeit der Anlage

  • Energieeffizienz & Heizkosten

  • Gesünderes Wohnraumklima

Häufige Fragen zur Kaminreinigung

Wir beantworten gerne all Ihre Fragen in einem freundlichen Telefonat oder auch per E-Mail.

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  • Wie oft muss meine Feuerstätte gekehrt werden?

    Die Häufigkeit der Kehrung hängt von der Nutzungsintensität ab. Gesetzlich vorgeschrieben sind bestimmte Überprüfungsintervalle, bei denen wenn nötig auch gekehrt werden muss.

    • Jährlich (1x pro Jahr):

      • Gasbetriebene Feuerstätten
      • Brennwertbetrieb mit Heizöl extraleicht oder Pellets
      • Anlagen, die nur zwischen 1. Mai und 30. September genutzt werden
      • Anlagen für zeitlich begrenzte Prozesswärme (z. B. Destillieranlagen)
      • Notfallheizungen und Frostfreihaltung mit Heizöl extraleicht oder Pellets
    • Halbjährlich (2x pro Jahr):

      • Feuerstätten mit Heizöl extraleicht, Pellets oder standardisierten festen Brennstoffen, wenn sie ergänzend genutzt oder selten betrieben werden
    • Dreimal jährlich:

      • Feuerstätten mit standardisierten festen Brennstoffen (außer Pellets) nur in der Heizperiode
      • Feuerstätten mit Rückstandsheizöl
    • Vierteljährlich (4x pro Jahr):

      • Feuerstätten mit standardisierten festen Brennstoffen (außer Pellets) bei ganzjährigem Betrieb
      • Feuerstätten mit nicht standardisierten festen Brennstoffen in der Heizperiode
    • Fünfmal jährlich:

      • Feuerstätten mit nicht standardisierten festen Brennstoffen bei ganzjährigem Betrieb
    • Besondere Regelungen:

      • Sind Feuerstätten mit unterschiedlichen Überprüfungsintervallen an eine Abgasanlage angeschlossen, gilt das häufigere Intervall
      • Horizontale Abgasführungen durch die Außenwand: Überprüfung alle 3 Jahre
      • Betriebsdichtheitsprüfung:
        • Alle 5 Jahre bei Überdruckbetrieb
        • Alle 10 Jahre bei Unterdruckbetrieb
  • Wie lange dauert eine Kehrung?

    Eine übliche Kehrung nimmt etwa 10-40 Minuten in Anspruch. Bei umfangreicheren Arbeiten oder größeren Anlagen kann sich die Dauer auf 1-2 Stunden verlängern. Der tatsächliche Zeitaufwand wird maßgeblich durch die Größe und den Zustand Ihrer Anlage bestimmt.

  • Was kostet die Überprüfung und Kehrung?

    Die Kosten und Leistungen sind gesetzlich durch eine einheitliche Gebührentabelle festgelegt. Sie können die Kosten mit dem Tarifrechner der niederösterreichischen Rauchfangkehrer berechnen.

  • Was passiert, wenn ich die Kehrung versäume?

    Eine versäumte Kehrung kann schwerwiegende Folgen haben. Es besteht ein erhöhtes Brandrisiko, und im Schadensfall können Probleme mit der Versicherung auftreten. Zusätzlich drohen Verwaltungsstrafen. Auch die Heizleistung wird durch mangelnde Wartung stark eingeschränkt und kann zu höheren Heizkosten führen.

  • Ist die Kehrung gesetzlich vorgeschrieben?

    Ja, die regelmäßige Überprüfung und Reinigung Ihrer Feuerstätten und Abgasanlagen ist gesetzlich vorgeschrieben.